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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2003 - L 4 KR 132/01   

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https://dejure.org/2003,20654
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2003 - L 4 KR 132/01 (https://dejure.org/2003,20654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.05.2003 - L 4 KR 132/01 (https://dejure.org/2003,20654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - L 4 KR 132/01 (https://dejure.org/2003,20654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V; § 12 Abs. 1 SGB V; § 40 Abs. 1 SGB V; § 40 Abs. 2 SGB V; § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 11 Abs. 2 SGB V; § 44 Abs. 1 SGB V; § 54 Abs. 4 SGG
    Erstattung von Kosten einer stationären Behandlung; Anspruch auf Zahlung von Krankengeld; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Gewährung von ambulanten/stationären Rehabilitationsmaßnahmen; Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten einer stationären Behandlung; Anspruch auf Zahlung von Krankengeld; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Gewährung von ambulanten/stationären Rehabilitationsmaßnahmen; Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2003 - L 4 KR 132/01
    In allen Fällen muss der Versicherte aber einen Anspruch auf die Sachleistung gehabt haben (BSGE 81, 54; Krauskopf-Wagner, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Kommentar, Stand: September 2002, § 13 Rdnr 28).
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2003 - L 4 KR 132/01
    Ein Notfall im Sinne des § 76 Abs. 1 SGB V, also eine sofortige Gefahr für Leib oder Leben (vgl BSGE 34, 172, 174), hat hier eindeutig nicht vorgelegen.
  • LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 252/98

    Krankenversicherung - stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2003 - L 4 KR 132/01
    Der behauptete Kostenerstattungsanspruch hat sich spätestens mit Abschluss der Behandlung realisiert, so dass es auf die Sach- und Rechtslage zu diesem Zeitpunkt ankommt (vgl Urteile des Senats vom 27. Mai 1998 - L 4 KR 22/97 - und 19. Dezember 2000 - L 4 KR 252/98 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 4 KR 123/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2003 - L 4 KR 132/01
    Denn der Kläger hat die streitige Behandlung bereits zum Zeitpunkt der Ablehnungsentscheidung der Beklagten (Bescheid vom 31. Mai 1999) vereinbart und zwei Tage später begonnen (vgl auch hierzu Urteil des Senats vom 30. Oktober 2002 - L 4 KR 123/00 -).
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